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Lösungen bei Insolvenzreife

Bei einer Insolvenzreife stehen auch auf mittel- oder langfristige Sicht nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, um Verbindlichkeiten zuverlässig zu bedienen. In dem Fall ist eine gute Vorbereitung auf das bevorstehende Insolvenzverfahren der Hauptfokus unserer Arbeit.

Wann liegt Insol­venz­reife vor?

Insolvenzreife kann bestehen, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. In diesen Fällen besteht eine Antragspflicht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht ein Antragsrecht. Die Zahlungsunfähigkeit gilt als allgemeiner Eröffnungsgrund für jeden Schuldner. Für juristische Personen und gleichgestellte Rechtsträger (Personengesellschaften ohne voll haftenden Gesellschafter) gibt es zusätzlich die Überschuldung als besonderen Eröffnungsgrund.

Zahlungsunfähigkeit

Das Unternehmen ist nicht mehr in der Lage, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn es seine Zahlungen eingestellt hat. Nur vorübergehende Zahlungsstockungen sind dagegen kein Insolvenzgrund. Eine bloße Zahlungsstockung kann nur dann vorliegen, wenn der Schuldner kurzfristig - innerhalb von nicht mehr als drei Wochen - imstande ist, sich die erforderlichen liquiden Mittel zu beschaffen, um die fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.

Überschuldung

Eine Überschuldung ist anzunehmen, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Eine positive Fortbestehensprognose muss das schuldnerische Unternehmen allerdings plausibel nachweisen.

Mögliche Ursachen

  • Unzureichendes Eigenkapital
  • Anhaltende wirtschaftliche Verluste 
  • Liquiditätsunterdeckung 
  • Fehlende Kapitalgeber

Wie können wir helfen?

  • Aufstellung eines Liquiditätsstatus
  • Überprüfung der Insolvenzantragspflicht 
  • Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken 
  • Prüfung der Sanierungsoptionen
  • Begleitung bei Sanierung in Eigenverwaltung 
     

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