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Anfechtungsrisiken vermeiden

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen vor den Risiken einer Insolvenzanfechtung schützen können. Erkennen Sie die Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise und lernen Sie, wie Sie Rückforderungen vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Insolvenzanfechtung werden Zahlungen an bevorzugt befriedigte Gläubiger zurückgeholt und gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt. Jedes Unternehmen kann betroffen sein. Achten Sie als Gläubiger darauf, Krisenzeichen bei Geschäftspartnern frühzeitig zu erkennen, auf Vorkasse umzustellen und keine Kredite zu gewähren. Suchen Sie rechtlichen Rat, wenn Sie ein Anfechtungsschreiben erhalten. So bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Haben Sie Anfechtungsrisiken im Blick?

In der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens versuchen Geschäftsführer zur Wahrung der Interessen des eigenen Unternehmens, bestimmte Gläubiger (Vermieter, wichtige Lieferanten, etc.) bevorzugt zu befriedigen, um den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten. Diese Bevorzugung bestimmter Gläubiger kann die übrigen Gläubiger benachteiligen. Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, sich das Geld von den bevorzugten Gläubigern zurückzuholen und auf alle Insolvenzgläubiger gleichmäßig zu verteilen.  


Sind Sie als Gläubiger gefährdet?

Ein Anfechtungsrisiko kann jeden Gläubiger eines insolventen Unternehmens treffen. Um die Anfechtung zurückzuweisen, müssen Sie beweisen, dass Sie bei Ihrem insolventen Geschäftspartner keinerlei Anzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit wahrgenommen haben.  

 

Worauf sollten Sie achten?

Zur Vermeidung von Anfechtungsrisiken sollten Sie insbesondere Folgendes beachten: 

  • Krisenzeichen erkennen: Liegen Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise des Geschäftspartners vor? Werden Rechnungen unpünktlich bezahlt, kommt es zu Rücklastschriften, erhöht sich der Forderungsrückstand und werden Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen nicht eingehalten? 
  • Direkte Zahlungen: Sie sollten darauf achten, dass Ihre Forderungen nur unmittelbar von Ihrem Geschäftspartner und nicht von Dritten ausgeglichen werden. 
  • Vorkasse: Liegen Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise Ihres Geschäftspartners vor, sollten für zukünftige Lieferungen und Leistungen auf Vorkasse umstellen. Eine Insolvenzanfechtung kann vermieden werden, wenn ein sogenanntes Bargeschäft nach § 142 InsO vorliegt. Zwischen der Zahlung und dem Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung darf maximal ein Zeitraum von 30 Tagen liegen. Jegliche Kreditierung ist zu vermeiden.     
  • Versicherung: Ggf. kann eine Versicherung gegen Rückforderungen im Rahmen einer Insolvenzanfechtung sinnvoll sein.  
  • Rechtliche Beratung: Setzen Sie sich mit einem auf Insolvenzanfechtung spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung, wenn Sie ein Anfechtungsschreiben von einem Insolvenzverwalter erhalten.

Zusammengefasst

  • Um eigene Haftungsrisiken zu vermeiden, aber auch Rückforderungsrisiken –und damit Vertrauensverlust – Ihrer Geschäftspartner auszuschließen, sollten Sie zwingend die vorausgegangenen Ausführungen beachten. 
  • Bedenken Sie, dass zu einer erfolgreichen Sanierung häufig auch Ihre Lieferanten und Kunden von erheblicher Bedeutung sind. 
  • Bleiben Sie wachsam und proaktiv, um Ihr Unternehmen vor den Risiken einer Insolvenzanfechtung zu schützen.

Bitte beachten Sie:
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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