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Haftung bei Insolvenzantragspflicht

Die Insolvenzantragspflicht stellt eine zwingende gesetzliche Verpflichtung für Geschäftsführer dar, um Gläubiger zu schützen und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten. Was dies konkret bedeutet und welche Maßnahmen zur Risikominderung notwendig sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Insolvenzantragspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung für Geschäftsführer, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (bei juristischen Personen und gleichgestellten Rechtsträgern) einen Insolvenzantrag zu stellen.
  • Der Antrag muss spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldung gestellt werden.
  • Als Konsequenzen bei Nichterfüllung können persönliche Haftung, Geldbußen, Strafverfolgung und Berufsverbot eintreten.
  • Risikomindernde Maßnahmen sind eine regelmäßige Überwachung der Finanzlage, ein effektives Controllingsystem, eine frühzeitige Einbindung von Experten und eine sorgfältige Dokumentation.

Was ist die Insolvenzantragspflicht?

Unter der Insolvenzantragspflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Geschäftsführers, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung (bei juristischen Personen und gleichgestellten Rechtsträgern) des Unternehmens vorliegen sollte.

Die Insolvenzantragspflicht dient dazu, die Gläubiger zu schützen und die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens zu gewährleisten.

 

Wann muss man einen Insolvenzantrag stellen?

Nach § 15a InsO ist ein Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

 

Was passiert, wenn man der Insolvenzantragspflicht nicht nachgeht?

Die Nichterfüllung der Insolvenzantragspflicht kann schwerwiegende Konsequenzen für die Geschäftsführung haben, darunter die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens, Geldbußen, Strafverfolgung und Berufsverbot.
 

Wie kann ich gegen Haftungsrisiken vorgehen?

Daher ist es ratsam als Geschäftsführer folgende Maßnahmen zur Minderung von Haftungsrisiken einzuhalten:

  1. Regelmäßige Überwachung der finanziellen Lage des Unternehmens, um Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung frühzeitig zu erkennen.
  2. Einrichtung eines effektiven Controllingsystems, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und zu bewältigen.
  3. Frühzeitige Einbindung von Experten wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte, um bei finanziellen Schwierigkeiten professionelle Unterstützung zu erhalten.
  4. Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen und Entscheidungsmaßnahmen, um im Falle einer Insolvenzantragspflicht die Sorgfaltspflicht zu belegen.

Zusammengefasst:

  • Die Insolvenzantragspflicht ist eine wichtige rechtliche Verpflichtung für Geschäftsführer. 
  • Wer der Insolvenzantragspflicht nicht nachgeht (3 Wochen nach nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung) muss mit schwerwiegenden Konsequenzen und Haftungsrisiken rechnen.
  • Durch die regelmäßige Überwachung der finanziellen Lage, frühzeitige Einbindung von Experten und konsequenter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können Haftungsrisiken minimiert und die Interessen aller Beteiligten geschützt werden.

Bitte beachten Sie:
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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