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Insolvenzgeld

Die Insolvenz eines Unternehmens kann für Mitarbeiter erhebliche Folgen haben, insbesondere was ihr Gehalt betrifft. Hier spielt das Insolvenzgeld eine entscheidende Rolle – eine staatliche Unterstützung, die in schwierigen Zeiten hilft. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Insolvenzgeld beantragen, welche Fristen einzuhalten sind und welche Vorteile es bietet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Insolvenzgeld ist eine staatliche Unterstützung, die Mitarbeitern bei einer Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers hilft.
  • Sie können Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, um den Lohnausfall für bis zu drei Monate auszugleichen.
  • Ein Insolvenzereignis umfasst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags mangels Masse oder die vollständige Betriebseinstellung.
  • Das Insolvenzgeld bietet den Vorteil, dass das volle Nettogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze erstattet wird.
  • Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden.

Was ist Insolvenzgeld?

Die Insolvenz eines Unternehmens hat auch Auswirkungen auf dessen Mitarbeiter. Für die Beeinträchtigungen der Mitarbeiter bezüglich ihres nicht bezahlten Gehalts, kann das Insolvenzgeld von großer Bedeutung sein. Es handelt sich um eine staatliche Unterstützung, die Arbeitnehmern gewährt wird, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und sie deshalb nicht mehr bezahlen kann.

 

Wie wird Insolvenzgeld beantragt?

Insolvenzgeld wird auf Antrag der Ar¬beitnehmer, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, von der Agentur für Arbeit bezahlt. Au¬sgeglichen wird der insolvenzbedingte Lohnausfall für höchstens drei Monate. Der Lohnausfall muss einen Zeitraum betreffen, der vor dem Insolvenzereignis liegt.

 

Was ist ein Insolvenzereignis?

Unter "Insolvenzereignis" versteht das Gesetz nicht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern auch die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland. Dies gilt auch bei einer Betriebseinstellung, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt,

 

Was ist der Vorteil von Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld ist eine im Vergleich zum Arbeitslosengeld I bessere Leistung, da es das Nettogehalt grundsätzlich in voller Höhe und nicht nur in Höhe von 60 Prozent - bzw. von 67 Prozent im Falle des erhöhten Leistungssatzes ersetzt. Das Insolvenzgeld deckt allerdings nur einen Teil des offenen Nettogehaltes ab, wenn das Bruttomonatseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung liegt.

 

Wann muss Insolvenzgeld beantragt werden?

Insolvenzgeld muss man innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis beantragen. Haben Arbeitnehmer diese Frist aus Gründen versäumt, die sie nicht zu vertreten haben, so erhalten sie dennoch Insolvenzgeld, wenn sie den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses stellen.

 

Was muss man als Unternehmen beachten?

Als Unternehmer ist es Ihre Verantwortung, Ihre Mitarbeiter über Ihre Rechte in einer Insolvenzsituation zu informieren. Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig, eng mit den Behörden, insbesondere der Agentur für Arbeit zusammen zu arbeiten. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitgestellt werden, um eine reibungslose Beratung von Insolvenzgeld für Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten. Durch klare Kommunikation, Zusammenarbeit mit den Behörden und der Inanspruchnahme professioneller Beratung können Sie dazu beitragen, dass Ihre Mitarbeiter diese schwierige Phase bestmöglich überstehen.

Zusammengefasst

  • Insolvenzgeld ist eine staatliche Unterstützung, die Mitarbeitern gewährt wird, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und sie deshalb nicht mehr bezahlen kann. 
  • Diese Leistung kompensiert den Lohnausfall für maximal drei Monate und bezieht sich auf Zeiträume vor dem Insolvenzereignis. 
  • Arbeitnehmer müssen den Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit stellen und dabei eine gesetzliche Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis beachten. 
  • Das Insolvenzgeld ersetzt das volle Nettogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze und bietet damit eine bessere Absicherung als das Arbeitslosengeld I. 
  • Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über deren Rechte informieren und mit den Behörden zusammenarbeiten, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie:
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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