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Restrukturierungsverfahren

Das Restrukturierungsverfahren (StaRUG) bietet Unternehmen eine innovative Möglichkeit, finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen und eine Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Wie funktioniert das? Wir klären auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Restrukturierungsverfahren (StaRUG) bietet eine flexible Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren.
  • Das Ziel ist die Stabilisierung von Unternehmen durch frühzeitige Maßnahmen.
  • Teil des Prozesses sind die Erstellung eines Restrukturierungsplans und Verhandlungen mit Gläubigern.
  • Im Vergleich zu einen förmlichen Insolvenzverfahren können die Kosten für ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG niedriger sein.

Was ist das StaRUG?

Das Gesetz zur weiteren Entwicklung der Sanierung von Unternehmen (StaRUG) bietet Unternehmen einen flexibleren Rahmen für Restrukturierungsmaßnahmen. Es ermöglicht eine Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens und kann somit dazu beitragen, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu stabilisieren und zu sanieren.

 

Wie funktioniert das StaRUG?

Allgemein ermöglicht das StaRUG Unternehmen, einen Restrukturierungsplan zu erstellen und durchzuführen, ohne ein förmliches Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Durch ein außergerichtliches Restrukturierungsverfahren wird darauf abgezielt, Gläubigerinteressen zu berücksichtigen und gleichzeitig die Kontrolle über das Unternehmen in Händen des Managements zu belassen.

 

Welche Vorteile bietet das StaRUG?

Die Restrukturierungsoptionen des StaRUG sind auf die persönlichen Interessen des Unternehmens zugeschnitten und im Vergleich zu einen förmlichen Insolvenzverfahren können die Kosten für ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG niedriger sein.
Im Kern geht es um finanzwirtschaftliche Sanierungen – also etwa um einen Schuldenschnitt, eine Umwandlung von Forderungen in Beteiligungen oder die Stundung von Verbindlichkeiten. Hat das Restrukturierungsverfahren Erfolg, kommt es zu einem verbindlichen Restrukturierungsplan, einer Art Gesamtvergleich zwischen dem Unternehmen und den beteiligten Gläubigern.

 

Was sind die Voraussetzungen für ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG?

Für die Einleitung des Verfahrens ist die Anzeige des Unternehmens bei Gericht, nebst Restrukturierungskonzept und Bestätigung, dass das Unternehmen sich im Zustand der drohenden Zahlungsunfähigkeit befindet, erforderlich. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn absehbar ist, dass das Unternehmen innerhalb der nächsten 24 Monate zahlungsunfähig wird.

 

Was müssen Unternehmen bei der Anwendung des StaRUG beachten?

Folgende Aspekte sind für die Anwendung des StaRUG zu beachten:

  • Frühzeitige Erkennung von finanziellen Schwierigkeiten: Identifizieren Sie frühzeitig Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit.
  • Restrukturierungsplan entwickeln: Arbeiten Sie mit Fachleuten zusammen, um einen Restrukturierungsplan zu entwickeln, der die finanziellen Probleme des Unternehmens angeht und die Zustimmung der Gläubiger gewinnen kann.
  • Gläubigerverhandlungen: Verhandeln Sie mit Ihren Gläubigern über den Restrukturierungsplan und versuchen Sie, Einigung zu erzielen. (Die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger ist erforderlich, um den Restrukturierungsplan wirksam werden zu lassen).
  • Umsetzung des Plans: Setzen Sie den genehmigten Restrukturierungsplan um und halten Sie sich an die vereinbarten Bedingungen.

 

Warum ist professionelle Beratung wichtig?

Aufgrund der Komplexität des StaRUG und des Restrukturierungsprozesses ist es ratsam, sich frühzeitig von Fachleuten beraten zu lassen. Dies gewährleistet eine erfolgreiche Durchführung des Verfahrens und hilft, mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Zusammengefasst

  • Das StaRUG unterstützt Unternehmen dabei, finanzielle Engpässe zu überwinden, indem es einen Rahmen für außergerichtliche Restrukturierungsmaßnahmen bietet. 
  • Durch die Möglichkeit, einen maßgeschneiderten Restrukturierungsplan zu entwickeln und durchzuführen, können Unternehmen die Kontrolle behalten und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger berücksichtigen.

Bitte beachten Sie:
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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