Sale- and Lease-back

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bietet das Sale- and Lease-back-Modell Unternehmen eine Möglichkeit, dringend benötigtes Kapital freizusetzen, während sie weiterhin ihre betrieblichen Immobilien nutzen können. Doch was genau steckt hinter diesem Finanzierungsmodell und welche langfristigen Auswirkungen hat es?
Was ist Sale- and Lease-back?
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten stehen Unternehmer oft vor der Herausforderung, Liquidität zu generieren, um ihr Geschäft zu stabilisieren oder Wachstumsinitiativen voranzutreiben. Sale- and Lease-back beinhaltet den Verkauf von Vermögenswerten, wie z.B. Immobilien, an einen Investor und die gleichzeitige Vereinbarung eines langfristigen Mietvertrags, der dem Verkäufer weiterhin die Nutzung des Vermögenswertes ermöglicht.
Wie funktioniert Sale- and Lease-back?
Sale- and Lease-back bietet somit eine bewährte Strategie, die es Unternehmen ermöglicht, Kapital zum Beispiel aus ihrem Immobilienbesitz freizusetzen, ohne auf die Nutzung ihrer betrieblichen Räumlichkeiten verzichten zu müssen.
Gerade, wenn ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt, ist es oftmals schwierig, einen Bankkredit zu bekommen. Durch den Verkauf und das anschließende Leasing von Anlagegütern sind Unternehmen nicht auf den guten Willen ihrer Bank angewiesen.
Was sind die langfristigen Auswirkungen?
Während Sale- and Lease-back kurzfristig Liquiditätsengpässe beseitigen kann, ist es wichtig die langfristigen Auswirkungen sorgfältig abzuwägen. Es können evtl. Kosten für einen Gutachter zur Wertermittlung des Anlagegutes anfallen. Sollte sich ein Unternehmen noch während der Leasinglaufzeit finanziell erholen, besteht in der Regel keine Möglichkeit, den Vertrag frühzeitig zu kündigen. Sollte das Unternehmen mit den Leasingraten in Zahlungsverzug geraten, so hat die Leasinggesellschaft das Recht, den Vertrag frühzeitig zu kündigen und das Leasingobjekt zu verkaufen.
Was sind mögliche steuerliche Auswirkungen?
Des Weiteren können unterschiedliche steuerliche Auswirkungen auftreten. Die Leasingraten können in der Regel vollumfänglich als laufende Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater abzustimmen, um die steuerlichen Implikationen des Deals zu verstehen und mögliche Vorteile zu nutzen.
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